Die Abwasserbewirtschaftung zählt heute zu den größten umweltpolitischen Herausforderungen Europas. Die 1991 eingeführte EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) spielte lange eine zentrale Rolle bei der Bewältigung dieser Herausforderung und trug zur Reduzierung der Wasserverschmutzung in ganz Europa bei. Allerdings war die Richtlinie seit ihrer Einführung vor über drei Jahrzehnten einer Überprüfung unterworfen.
Die Welt hat sich seit den 1990er-Jahren grundlegend verändert. Kläranlagen in ganz Europa stehen heute vor vielfältigen Herausforderungen, darunter Klimaneutralität und Energieneutralität, Wasserknappheit und Mikroplastik. Aus diesem Grund hat die EU die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) kürzlich erstmals seit ihrem Inkrafttreten überarbeitet. Die geänderte Richtlinie trat am 1. Januar 2025 in Kraft und muss bis Ende Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden.
Für die über 30.000 Kläranlagen in ganz Europa hat diese neue Richtlinie erhebliche Auswirkungen. Sie führt eine Reihe neuer Regeln und Auflagen ein, die schrittweise umgesetzt werden und eine widerstandsfähigere Infrastruktur sowie eine stärkere Ausrichtung auf die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft erfordern, während die EU einen neuen Weg zu immer saubereren Einleitungen beschreitet.
Anlagenbetreiber müssen viele Aspekte berücksichtigen, von innovativen Aufbereitungsverfahren bis hin zur Klimaneutralität. Daher haben wir die neue Richtlinie in sechs Schlüsselbereiche unterteilt, die für die Einhaltung der Richtlinie entscheidend sind.
Schlüsselmaßnahme 1:
Erweiterte Abwasserreinigung (Artikel 6, 7 und 8)

Neuer Standard für die Abwasserreinigung
Die neue Richtlinie setzt die Anforderungen an die Reinigungsleistung deutlich höher und erweitert sie von der Basisstufe der Sekundärreinigung auf eine neue vierte Stufe. Diese mehrstufige Verbesserung erfordert eine ausgefeiltere Prozesssteuerung, um höhere Reinigungsgrade zu erreichen, und setzt strenge neue Einleitungsgrenzwerte voraus.
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Erweiterte Sekundärbehandlung (Artikel 6)
Die Richtlinie stärkt und erweitert den Anwendungsbereich der Sekundärbehandlung und dehnt diese Anforderung bis 2035 auf alle Ballungsräume ab 1.000 Einwohnerwerte (EW) aus.1 -
Strengere Tertiärbehandlung (Artikel 7)
Die Anforderungen an die Nährstoffentfernung (Stickstoff und Phosphor) werden für alle Anlagen mit einer Leistung von über 10.000 EW immer strenger und umfassender. Für Anlagen mit einer Leistung von über 150.000 EW sind diese Anforderungen noch strenger und werden sowohl in Milligramm pro Liter (mg/l) im Ablauf als auch in der Entfernungseffizienz im Vergleich zum Zulauf gemessen. -
Neue vierte Reinigungsstufe (Artikel 8)
Erstmals ist eine vierte Behandlungsstufe vorgeschrieben, um ein breites Spektrum an Mikroverunreinigungen zu entfernen. Diese Anforderung gilt für alle Anlagen ab 150.000 EW und für kleinere Anlagen ab 10.000 EW, bei denen ein Risiko festgestellt wurde.Da die Anforderungen von der erweiterten Sekundärbehandlung bis hin zur neuen vierten Stufe steigen und je nach Anlagengröße und Standort variieren, entsteht durch diese Normen ein komplexes Umfeld für die Einhaltung der Vorschriften. Die folgende Tabelle bietet eine übersichtliche visuelle Darstellung dieser sich entwickelnden Vorgaben und ihrer wichtigsten Fristen.
| Anforderung / Parameter | Artikel | Anlagenkapazität (EW) | Wert / Zielwert | Zentrale Fristen | |
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Anforderungen an die Behandlung
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Sekundärbehandlung (BSB, CSB, AFS)
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6,7,8
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> 2.000
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BSB5: 25 mg/l O2 und 70-90% Reduktion |
Zwischen 2035 und 2049 mit zahlreichen Szenarien und Ausnahmeregelungen abhängig von der bestehenden Infrastruktur, den Ländern usw.
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| CSB: 125 mg/l O2 und 75% Reduktion | |||||
| TOC: 37mg/l und 75% Reduktion | |||||
| AFS: 35 mg/l und 90% Reduktion –(optional) | |||||
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Tertiärbehandlung (Nges, Pges)
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> 150.000
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Nges: 8mg/l und 80% Reduktion |
In Etappen: 2033, 2036, 2039
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| Pges: 0,5mg/l und 90% Reduktion | |||||
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10.000 - 150.000 (in sensiblen Gebieten)
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Nges: 10mg/l und 80% Reduktion |
In Etappen: 2033, 2036, 2039, 2045
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| Pges: 0,7mg/l und 87,5% Reduktion | |||||
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Quartärbehandlung (Mikroschadstoffe)
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> 150.000 | 80% Reduktion | In Etappen: 2033, 2039, 2045 | ||
| 10.000 - 150.000 (in Risikogebieten) | 80% Reduktion | In Etappen: 2033, 2036, 2039, 2045 | |||
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Regenwasser-bewirtschaftung
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Integrierte Bewirtschaftungskonzepte
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5
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> 100.000 | N/A | 2033 |
| 10.000 - 100.000 (bei Risiko) | N/A | 2039 | |||
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Überlauf-Reduktionsziel (Richtwert)
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> 100.000 | ≤ 2 % der jährlichen Trockenwetterfracht | 2039 | ||
| 10.000 - 100.000 (bei Risiko) | ≤ 2 % der jährlichen Trockenwetterfracht | 2045 | |||
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Energie & Klima
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Energieneutralität (nationales Ziel)
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11
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> 10.000
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20% erneuerbare Energie | 2030 |
| 40% erneuerbare Energie | 2035 | ||||
| 70% erneuerbare Energie | 2040 | ||||
| 100% erneuerbare Energie | 2045 | ||||
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Energieaudits (alle vier Jahre)
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11
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> 100.000 | N/A | Erstes Audit bis by 2028 | |
| 10.000 - 100.000 | N/A | Erstes Audit bis 2032 | |||
| THG Monitoring (CO₂, N₂O, CH₄) | 22 | > 10.000 | Monitoring & Reporting | Datensatz etabliert bis 2030 | |
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Governance & Reporting
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Erweiterte Produzentenverantwortung | 9,10 | N/A | Hersteller tragen ≥ 80 % der Kosten der 4. Reinigungsstufe | System etabliert bis 2028 |
| Digitale Datensätze (für die EUA) | 22 | > 1.000 | Einheitliche nationale Berichterstattung | Erste Datensätze etabliert bis 2028 |
Schlüsselmaßnahme 2:
Proaktiver Umgang mit städtischem Oberflächenabfluss (Artikel 5)

Integrierte Planung zur Steuerung des gesamten städtischen Wasserkreislaufs
Die Richtlinie erkennt an, dass Oberflächenabfluss und Regenwasserüberläufe bedeutende Verschmutzungsquellen darstellen, die eine ganzheitlichere und proaktivere Strategie erfordern. Artikel 5 schreibt einen Paradigmenwechsel vor: von der reinen Reaktion auf Niederschlagsereignisse hin zu einem aktiven Management des gesamten städtischen Entwässerungssystems durch integrierte Planung.
- Verbindliche integrierte Bewirtschaftungspläne (Artikel 5)
Die Mitgliedstaaten müssen integrierte kommunale Abwasserbewirtschaftungspläne erstellen für:
- alle Ballungsräume mit 100.000 EW und mehr bis 2033.
- Ballungsräume zwischen 10.000 und 100.000 EW, in denen Oberflächenabfluss eine Gefahr für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellt, bis 2039.
- Klare Ziele und eine neue Philosophie (Anhang V)
Diese Pläne sind strategische Fahrpläne, die Folgendes gewährleisten müssen:
- Reduzierung der Verschmutzung durch Überläufe, mit dem Richtwert, diese auf maximal 2% der jährlich gesammelten Abwassermenge bei Trockenwetter zu begrenzen.
- Vorrang von präventiven und naturbasierten Lösungen (grüne und blaue Infrastruktur) gegenüber dem Bau herkömmlicher grauer Infrastruktur, um einen nachhaltigeren Ansatz für das städtische Wassermanagement zu fördern.
Dies markiert einen bedeutenden Wandel von der Abwasserbehandlung am Ende der Rohrleitung hin zu einem ganzheitlichen, systemweiten Management des gesamten urbanen Wasserkreislaufs.
Schlüsselmaßnahme 3:
Der Weg zur Energieneutralität und Klimaneutralität
Ein Mandat für einen klimaneutralen Wassersektor
Die neue Richtlinie setzt ein klares, ambitioniertes Ziel: Der gesamte kommunale Abwassersektor muss energieneutral werden und Kläranlagen von großen Energieverbrauchern zu Schlüsselakteuren der Kreislaufwirtschaft wandeln. Dieses ambitionierte Ziel ist in Artikel 11 dargelegt und basiert auf zwei zentralen Anforderungen:
- Progressive nationale Ziele
Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass der Anteil erneuerbarer Energie, der von Kläranlagen (mit einer Abwasserbehandlung von über 10.000 Einwohnergleichwerten) erzeugt wird, auf nationaler Ebene einem stetig steigenden Anteil ihres gesamten jährlichen Energieverbrauchs entspricht.
Die Fristen sind:
- 20% des Gesamtenergieverbrauchs bis 2030.
- 40% des Gesamtenergieverbrauchs bis 2035.
- 70% des Gesamtenergieverbrauchs bis 2040.
- 100% des Gesamtenergieverbrauchs bis 2045.
- Verpflichtende Energieaudits
Um diese Ziele zu unterstützen, müssen alle Anlagen mit einer Abwasserbehandlung von über 10.000 EW alle vier Jahre regelmäßige Energieaudits durchführen. Diese Audits dienen dazu, kosteneffiziente Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Maximierung des Potenzials erneuerbarer Energien zu identifizieren.
Dies erfordert einen strategischen Wandel von der reinen Einhaltung von Vorschriften hin zu einem proaktiven Energiemanagement, wodurch Prozessoptimierung und Ressourcenrückgewinnung zu zentralen Bestandteilen des Anlagenbetriebs werden.
Schlüsselmaßnahme 4:
Verstärkte Überwachungs- und Berichtspflichten
Der digitale Wandel hin zu intelligenten Daten und Berichten
Die neue Richtlinie reformiert das Datenmanagement grundlegend und schreibt den Übergang von periodischen Berichten zu einem System kontinuierlicher digitaler Intelligenz vor. Grundlage hierfür sind drei Kernartikel:
- Erweiterte Überwachung (Artikel 21)
Die Überwachung wird für Anlagen mit mehr als 10.000 EW deutlich erweitert und umfasst:
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- Systematische Erfassung der Treibhausgasemissionen (CO2, N2O, CH4).
- Detaillierte Daten zur Energieeffizienz hinsichtlich Verbrauch und Erzeugung erneuerbarer Energien.
- Überwachung von Mikroverunreinigungen am Ein- und Auslass zur Überprüfung der Abscheideleistung.
- Digitalisierte Berichterstattung (Artikel 22)
Statische, halbjährliche Berichte werden ersetzt. Die Mitgliedstaaten müssen nun standardisierte nationale Datensätze für die Europäische Umweltagentur (EUA) erstellen und regelmäßig aktualisieren, um die Einhaltung der Vorschriften zu vereinfachen. - Öffentliche Transparenz (Artikel 24)
Wichtige Leistungsdaten zur Behandlungseffizienz, zum Energieverbrauch und zu den Betriebskosten müssen online in einem benutzerfreundlichen Format öffentlich zugänglich gemacht werden.
Diese gestiegene Nachfrage nach genauen und häufigen Daten macht robuste digitale Systeme unerlässlich, um ein effizientes Anlagenmanagement und die reibungslose Einhaltung der neuen regulatorischen Rahmenbedingungen zu gewährleisten.
Weitere wichtige Maßnahmen: Förderung der Ressourcen-Rückgewinnung und des gesellschaftlichen Nutzens
Vom Abfall zum Wert: Eine ganzheitliche Kreislaufwirtschaft und ein gesellschaftliches Mandat
Die neue Richtlinie positioniert Kläranlagen als zentrale Akteure der Kreislaufwirtschaft und schreibt einen strategischen Wandel von der Abfallentsorgung zur Ressourcenproduktion vor. Dies ist keine optionale Maßnahme mehr, sondern eine Kernvoraussetzung.
- Verpflichtende Nährstoffrückgewinnung aus Klärschlamm (Artikel 20)
Klärschlamm wird vom Abfallprodukt zu einer wertvollen Nährstoffquelle. Eine wesentliche Änderung ist die Einführung einer Mindestquote für die kombinierte Wiederverwendung und das Recycling von Phosphor aus Klärschlamm und Abwasser. Dies trägt der Importabhängigkeit Europas Rechnung und stärkt die Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft. - Systematische Förderung der Wasserwiederverwendung (Artikel 15)
Die Mitgliedstaaten müssen die Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser systematisch fördern, insbesondere in wasserarmen Gebieten. Dies ist eine Schlüsselstrategie, um die Süßwasserentnahme zu begrenzen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Wasserknappheit zu stärken und muss mit der bestehenden Verordnung (EU) 2020/741 über die Wiederverwendung von Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung im Einklang stehen. - Verstärkte Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Umweltverschmutzung
Die Richtlinie stärkt das Verursacherprinzip und führt eine erweiterte Herstellerverantwortung ein (Artikel 9 und 10). Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika müssen sich finanziell an der Beseitigung von Mikroverunreinigungen beteiligen. Zudem schreibt sie strengere Kontrollen industrieller Abwässer vor (Artikel 14 und 16) und sieht eine intensivere Regulierung und Überwachung von nicht-häuslichem Abwasser vor, um zu verhindern, dass Schadstoffe die Kläranlagen direkt an der Quelle beeinträchtigen. - Neue Rolle in der öffentlichen Gesundheitsüberwachung (Artikel 17)
Kläranlagen werden offiziell als unverzichtbare Instrumente der öffentlichen Gesundheit anerkannt. Die Richtlinie verpflichtet nationale Systeme zur Abwasserüberwachung, Viren (wie SARS-CoV-2 und Poliovirus) und andere Gesundheitsparameter zu erfassen und so ein Frühwarnsystem für potenzielle Epidemien bereitzustellen. - Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit und Zugang (Artikel 19)
Die Richtlinie beinhaltet erstmals eine soziale Dimension und verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Zugang zu sanitären Einrichtungen für alle zu gewährleisten, insbesondere für gefährdete und marginalisierte Gruppen, einschließlich eines verbesserten Zugangs im öffentlichen Raum.
Dieses Mandat wandelt Kläranlagen offiziell in Anlagen zur Ressourcenrückgewinnung (WRRF) und wichtige öffentliche Dienstleistungszentren um und rückt sie damit in den Mittelpunkt der europäischen Strategie für Kreislaufwirtschaft, Ressourcensicherheit, öffentliche Gesundheit und soziale Gerechtigkeit.
Die Umsetzung von Vorschriften als Chance
Die überarbeitete Kommunalabwasserrichtlinie ist mehr als nur ein neues Regelwerk – sie ist ein Leitfaden für eine moderne, saubere und widerstandsfähige Abwasserbehandlung in ganz Europa. Für Betreiber setzt sie neue Maßstäbe in Bezug auf Behandlungsleistung, Klima- und Energieziele, Regenwassermanagement, Überwachung und Berichterstattung sowie Ressourcenrückgewinnung.
Um erfolgreich zu sein, benötigen Kläranlagen bessere Einblicke – nicht nur mehr Infrastruktur. Digitale Zwillinge – wie Veolias Hubgrade Wastewater Plant Performance zur Echtzeitsteuerung der Kläranlagenleistung – ersetzen nicht das Fachwissen der Bediener. Sie ergänzen es, indem sie ihnen helfen:
- Vollständige Transparenz über das Verhalten ihrer Anlage vom Zulauf bis zum Ablauf zu erlangen, um proaktiv handeln zu können, anstatt auf Alarme und Abweichungen zu reagieren
- Den Bedarf an großen Kapazitätserweiterungen zu minimieren, indem bestehende Aufbereitungsprozesse intensiviert werden
- Kontinuierlich Verbesserungspotenziale zu identifizieren, indem Echtzeitdaten, fundiertes Prozesswissen und modernste KI kombiniert werden, um Ineffizienzen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen
- Belüftung, Chemikaliendosierung und Schlammmanagement zu optimieren, um den Energieverbrauch und die Betriebskosten zu senken und gleichzeitig die Abwasserqualität zu sichern oder sogar zu verbessern
Ziel ist es nicht, die Komplexität zu erhöhen, sondern zu reduzieren: eine umfangreiche Richtlinie in einen klaren, maßgeschneiderten Fahrplan für Ihre Anlage zu verwandeln.
Erhalten Sie einen anlagenspezifischen Überblick über die Auswirkungen
Jede Anlage ist unterschiedlich betroffen. Um einen prägnanten Überblick über die Bedeutung der neuen Richtlinie für Ihre Anlage zu erhalten, senden Sie uns bitte den Namen, den Standort (Stadt und Land) und die Größe Ihrer Kläranlage in EW.
Wir erstellen Ihnen einen kurzen, detaillierten Bericht mit folgenden Informationen:
- Wie sich die überarbeitete Richtlinie voraussichtlich auf Ihre Anlage auswirkt
- Die wichtigsten Meilensteine und der voraussichtliche Zeitplan für die Einhaltung der Richtlinie
- Wo digitale Tools (einschließlich digitaler Zwillinge) Sie am effektivsten unterstützen können
Die Richtlinie ist da. Jetzt gilt es, sie zu Ihrem Vorteil zu nutzen. Sorgen Sie für Klarheit und eine strategische Roadmap für die Zukunft Ihrer Anlage.
1 Zwischen 2035 und 2049, wobei viele Szenarien und Ausnahmen je nach bestehender Infrastruktur, Ländern usw. möglich sind
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:L_20240301
Autor | Mathieu Lamotte
Mathieu Lamotte leitet den Vertrieb für Hubgrade Abwasser- und Kanaltechnik bei Veolia. Er verfügt über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Unternehmertum und Ingenieurwesen. Mit mehr als zehn Jahren Erfahrung in den Bereichen Wasserwirtschaft, Fertigung, Bauwesen, Internet der Dinge (IoT) und Software engagiert er sich leidenschaftlich für nachhaltige Entwicklung. Bei Veolia hat er in den letzten vier Jahren die Digital-Twin-Technologie Hubgrade für die Abwasser- und Kanaltechnik weltweit weiterentwickelt, zuletzt mit einem Schwerpunkt auf Europa. Mathieu Lamotte setzt sich dafür ein, die Abwasserbranche durch innovative und wirkungsvolle Lösungen zu stärken und ihr neue Wege zu eröffnen.

